Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 12.08.2009 - L 1 B 141/09 SF E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit einer qualifizierten anwaltlichen Mitwirkung bei der Erledigung im Hinblick auf das Entstehen einer Erledigungsgebühr; Entstehen einer Erledigungsgebühr bei Rücknahme eines Antrags und eines Widerspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 1005; RVG -VV Nr. 1006
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; qualifizierte anwaltliche Tätigkeit als Voraussetzung der Gebühr nach Nr. 1005, 1006 RVG -VV - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Für den Anwalt lohnende Einsicht des Mandanten
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 29.05.2009 - S 1 SK 80/08
- SG Lübeck, 29.06.2009 - S 1 SK 80/08
- LSG Schleswig-Holstein, 12.08.2009 - L 1 B 141/09 SF E
Papierfundstellen
- NZS 2009, 648
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 13/06 R
Entstehen der Erledigungsgebühr
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.08.2009 - L 1 B 141/09
In dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 7. November 2006 - B 1 KR 13/06 R - ist in vollem Umfang überzeugend dargelegt, dass die Erledigungsgebühr nach Nr. 1005 VV RVG eine qualifizierte anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigung voraussetzt. - LSG Schleswig-Holstein, 12.09.2006 - L 1 B 320/05
Höhe der Verfahrens- und Terminsgebühr
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.08.2009 - L 1 B 141/09
Jede Rahmengebühr ist für sich zu prüfen (so auch Beschluss des Senats vom 12. September 2006 - L 1 B 320/05 SF SK). - LSG Schleswig-Holstein, 28.02.2007 - L 1 B 467/06
Rechtsanwaltsvergütung - mehrere Auftraggeber in der selben Angelegenheit nach Nr …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.08.2009 - L 1 B 141/09
Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat zuletzt in dem Beschluss vom 28. Februar 2007 - L 1 B 467/06 SK - angeschlossen.
- LSG Schleswig-Holstein, 18.02.2014 - L 5 SF 436/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erledigungsgebühr - …
Dafür reicht die bloße Rücknahme des eingelegten Rechtsbehelfs, auch auf Hinweis des Gerichts, nicht aus (Abweichung von LSG Schleswig vom 12.08.2009 - L 1 B 141/09 SF E).In diesem Zusammenhang verweist er auf die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 12. August 2009 (L 1 B 141/09 SF B) hin.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2017 - L 6 AS 407/17
Kostenfestsetzung; Beschwerde; Einigungsgebühr als Erfolgsgebühr; Qualifizierter …
Das sei auch mit der Rechtsprechung (Beschlüsse des LSG Schleswig vom 12.08.2009- L 1 B 141/09 SF E bzw.des LSG Bayern vom 01.07.2011 - L 15 SF 82/10 B E) zu prämieren.Anders als etwa im vom Beschwerdeführer zitierten Beschluss des LSG Schleswig vom 12.08.2009- L 1 B 141/09 SF E war hier keine Verfahrensbeendigung ohne jeden Erfolg in der Sache etwa nach erfolgloser Beweisaufnahme durch den Beschwerdeführer zu kommunizieren, sondern dem Antragsteller schlicht mit Hinweis auf das gerichtliche Schreiben vom 21.09.2015 zu vermitteln, dass ein Beschluss nach § 193 SGG nach der bereits verlautbarten Rechtsauffassung des Gerichts inhaltlich und verfahrensrechtlich überflüssig sei und im Übrigen die Rechtsanwaltsgebühren bei der Staatskasse zu liquidieren waren.